Beeidigter Übersetzer Ukrainisch, Russisch, Deutsch - beglaubigte Übersetzungen

присяжный переводчик (письменный перевод) украинский - русский - немецкий

присяжний перекладач (письмовий переклад) уркаїнська - російська - німецька

 

Als beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und offiziellen Dokumenten für die Sprachenpaare Ukrainisch - Deutsch und Russisch - Deutsch an. Ich übersetze und beglaubige für Sie unter anderem die folgenden Dokumente:

 

Urkunden - Bescheinigungen - Zeugnisse - Diplome - Verträge

 

 

 

 

 

Sie haben Fragen?  ... Kontaktieren Sie mich per E-Mail rieger@sprachenservice.de oder rufen Sie an: 0345 13 53 558

Urkunden

Als öffentlich bestellte Übersetzerin für die ukrainische und russische Sprache fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Urkunden an:

  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde/ Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Urteile
  • Arbeitsbuch
  • etc.

Verträge

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die russische und ukrainische Sprache fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Verträgen:

  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Gesellschaftervertrag
  • Ehevertrag
  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • etc.

Bescheinigungen

AAls ermächtigte Übersetzerin für die ukrainische und die russische Sprache fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Bescheinigungen:

  • Führerschein
  • Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
  • Zulassungs- und Ablehnungsbescheid
  • Teilnahmebestätigungen
  • etc.

Zeugnisse und Diplome

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die ukrainische und die russische Sprache fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen und Diplomen:

  • Schulzeugnis
  • Abiturzeugnis
  • Arbeitszeugnis
  • Praktikumszeugnis
  • sonstige Abschlusszeugnisse und Diplome aller Art
  • etc.

Bei der Übersetzung von diversen Personenstandsurkunden ist zu beachten, dass die Schreibweise der Personennamen nach ISO-Norm 9:1995 (1) von der Schreibweise in den ausländischen Reisepässen abweichen kann aber, keinesfalls falsch ist. Liegt bei der Auftragserteilung keine Schreibweise des Namens laut Pass vor, werden die Namen zwingend nach ISO-Norm 9:1995 wiedergegeben.


Eine Apostille zu meiner Übersetzung kann in den Städten Halle, Leipzig und Erfurt bei den zuständigen Gerichten eingeholt werden. Auf Wunsch kann auch diese Dienstleistung für Sie unkompliziert erledigt werden.


Wünschen Sie eine notarielle Beglaubigung meiner Unterschrift als Übersetzerin, so kann auch diese vor Ort in Halle für Sie eingeholt werden.

 

Um einen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments zu erhalten, senden Sie mir einfach ganz bequem Ihre Urkunde eingescannt per
Email zu (rieger@sprachenservice.de) Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches und kostenfreies Angebot für die Übersetzung aus oder in die ukrainische bzw. russische Sprache. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ohne vorherige Einsichtnahme in das Dokument keine Aussage über den konkreten Preis der Übersetzung machen kann.

 

(1) Die ISO-Norm 9:1995 regelt die Wiedergabe kyrillischer Schriftzeichen (z. B. die Schriftzeichen der russischen und ukrainischen Sprache) mit lateinischen Buchstaben und bezieht sich hauptsächlich auf die Wiedergabe von Personennamen. Im Unterschied zu sonstigen Methoden wird gemäß ISO-Norm 9:1995 einem kyrillischen Zeichen exakt ein Schriftzeichen des lateinischen Alphabets zugeordnet. Manchmal sind diese Buchstaben mit diakritischen Zeichen versehen (z. B. „Dach" – ê, „Häkchen" - č usw.)